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Unsere Dienstleistungen umfassen:

Allgemeine Taxifahrten, Krankenfahrten, Flughafenfahrten, Kurierfahrten, Veranstaltungs- und Ausflugsfahrten.

Seit über 10 Jahren sind wir Ihr regionales sowie auch überregionales Taxiunternehmen.

Krankenfahrten

Zur Dialyse, Chemotherapie, Bestrahlung, Krankengymnastik, zu ambulanten Operationen mit Folgefahrten und zu stationärem Aufenthalt im Krankenhaus oder Reha mit Abholfahrten.

Fahrten zu ambulanten Behandlungen werden von den Krankenkassen grundsätzlich nur in folgenden besonderen Ausnahmefällen übernommen:

- Fahrten im Zusammenhang mit der Dialysebehandlung

- Fahrten im Zusammenhang mit der Strahlentherapie

- Fahrten im Zusammenhang mit der Chemotherapie

- Versicherte der Pflegestufe II oder III

- Versicherte die einen Schwerbehindertenausweis besitzen mit dem Vermerk "AG","H","BL", oder einer vergleichbaren Einschränkung.

Die genannten Fahrten bedürfen immer der vorherigen Genehmigung.

Fahrten im Zusammenhang mit einer stationären Behandlung bedürfen keiner vorherigen Genehmigung.

Die Krankenfahrten werden vom behandelnden Arzt mit dem entsprechenden Formular verordnet (Verordnung einer Krankenbeförderung).

Die Genehmigung der Krankenkasse muss schriftlich vorliegen.

Zuzahlung bei Einzel- und Serienfahrten.

Die gesetzliche Zuzahlung beträgt zehn Prozent des Fahrpreises je Fahrt, mindestens 5 € und höchstens 10 €, jedoch nicht mehr als den Preis der Fahrt.

Die Zuzahlung wird vom Unternehmer direkt beim Versicherten erhoben; der Versicherte erhält auf Wunsch eine Quittung über die Zuzahlung.

Von der Zuzahlung sind nur die Versicherten befreit, die einen Befreiungsausweis mit vorlegen.

Arbeitsunfall?

Auch bei einem betrieblichen Unfall übernehmen wir die Fahrten zu Ihren Rehamaßnahmen oder zu Ärzten in vollem Umfang und rechnen direkt mit Ihrer Berufsgenossenschaft ab.

Es entstehen keine Zuzahlungen.

Selbstverständlich sind wir Ihnen gern behilflich und begleiten Sie in die Praxis oder ins Krankenhaus. Auf Wunsch nehmen wir auch gerne einen Rollstuhl mit.

Flughafenfahrten

In der Zwischenzeit können Sie die Fahrt genießen und brauchen sich keine Sorgen wegen Staus zu machen, denn unsere Fahrer kennen sich bestens aus und umfahren mögliche Staus. Das gilt auch für die Abholung vom Flughafen. Nach Ihrer Landung holen wir Sie im Ankunftsbereich des Flughafens ab. Wir sind jederzeit telefonisch erreichbar. Beim Ihrem Gepäck ist unser Fahrer gerne behilflich und bringt Sie anschließend stressfrei nach Hause. Für den Flughafentransfer sollten unbedingt rechtzeitig Termine vereinbart werden, besonders zu den Ferienzeiten. Ihr Urlaub beginnt schon im Taxi. Es stehen Ihnen auch auf Wunsch Kindersitze zur Verfügung.

Kurierfahrten

Wir sind schnell einsatzbereit auch in der Nacht, sind zum gewünschten Termin am bestimmten Ort.

Wir gehen auf Ihre Wünsche ein und setzen sie um.

Wir sind zeitlich flexibel, diskret und fahren Tag und Nacht

Veranstaltungs- und Ausflugsfahrten

Wir fahren Sie gerne zu Ihren Veranstaltungen, wie Musicals, Theater, Kinobesuche oder in Fußballstadien, es steht Ihnen auch der VW-Bus zur Verfügung in dem bis zu 8 Fahrgäste bequem Platz haben.

Wir fahren Sie zur Kur oder einfach in Ihren Urlaub, auch ins benachbarte Ausland.

Sie planen ein Wochenendtrip ins Grüne, wir begleiten Sie gerne. Der Fahrer bleibt auch auf Wunsch bei Ihnen und bringt Sie wieder sicher nach Hause. Mit unserem VW-Bus haben Sie auch genug Platz um Ihr Gepäck mitzunehmen.

Wir fahren Sie und Ihre Gäste zu Ihren Firmenfeiern oder auch zu privaten Anlässen wie Geburtstagen, Jubiläen, Hochzeiten und vieles mehr.

Wir sind auch für Kindergeburtstage buchbar zu Fahrten ins Schwimmbad, zu Indoor Spielplätzen, in Kletterparks oder ins Kino. Unser VW-Bus bietet Platz für 8 Personen.

Bargeldlose Fahrten

Wir bieten unseren Kunden die Möglichkeit, ein Taxi per Fax oder email zu bestellen. Besonders für kurzfristige, Vorbestellungen und unter Firmenkunden ist dieser Service sehr beliebt!

Schriftliche Bestellungen können binnen 24 Std. angenommen und ausgeführt werden. Wir bestätigen Ihnen die Anfrage dann auf gleichem Weg und schicken Ihnen im Anschluss dann die Rechnung zur Begleichung zu.

Firmenkunden bieten wir an einmal im Monat abzurechnen.

Rechte und Pflichten

Darf der Taxifahrer auch kurze Fahrten ablehnen?

Weitverbreitet ist die Meinung, dass der Taxifahrer zu kurze Fahrten ablehnen darf. Das ist nicht richtig! Verständlicherweise lieben es einige Taxifahrer nicht, wenn sie nur für kurze Fahrten gebucht werden. Längere Strecken sind zum einen meist wesentlich lukrativer, zum anderen hat sich der Taxifahrer nach Abschluss der Fahrt dann unter Umständen wieder an den Schluss der Warteschlange einzufädeln.

Trotz allem Unmut –ablehnen darf der Taxifahrer diese Fahrt nicht!

Muss der Taxifahrer jeden Fahrgast mitnehmen?

Ein Taxifahrer darf Fahrgäste ablehnen, sofern er eine Gefährdung für die eigene Person oder den Betrieb vermutet. Zeigt sich der Fahrgast beispielsweise schon vor Fahrtbeginn aggressiv oder ist zu vermuten, dass dieser möglicherweise randaliert, so darf der Taxifahrer hier von seinem Recht Gebrauch machen, die Fahrt abzulehnen.

Auch stark betrunkene oder stark beschmutzte Personen braucht der Taxifahrer nicht aufzunehmen. Der Taxifahrer darf eine Fahrt ablehnen, wenn es zweifelhaft ist ob der Fahrgast bezahlen kann oder gegebenenfalls in Vorkasse gehen.

Ebenfalls ablehnen darf ein Taxifahrer Fahrgäste, die offenkundig ansteckend krank sind.

Müssen sperrige Gepäckstücke mitgenommen werden?

Ein Taxi ist üblicherweise auch dazu da, Gepäck, wie beispielsweise Koffer oder Taschen, zu transportieren. Auch Kinderwagen sowie Rollstühle sollten beim Transport mit dem Taxi problemlos möglich sein. Bitte sagen Sie bei der Bestellung Ihres Taxis immer, was Sie genau transportieren möchten, evtl. die Anzahl der Gepäckstücke angeben.

Größere Gepäckstücke hingegen, welche die Sicherheit auf der Straße gefährden oder das Taxi beschädigen könnten, braucht der Fahrer nicht zu transportieren.

Laut BO-Kraft hat der Fahrgast selbst dafür Sorge zu tragen, dass seine Gepäckstücke "so untergebracht und beaufsichtigt sind, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebs durch sie nicht gefährdet werden können." Dies gilt auch für die Mitnahme von Tieren. Unsere Taxifahrer helfen Ihnen jedoch gerne, soweit möglich, beim Be- und entladen Ihres Gepäcks.

Wie wird der Fahrpreis bestimmt?

Taxiunternehmer und -fahrer sind an Taxitarifordnung die gebunden. Die Fahrpreise errechnen sich über die gefahrenen Kilometer, die Anfahrt und für mehr als vier Fahrgäste eine Zuschlagszahlung.

Sind Taxifahrer verpflichtet, Tiere zu transportieren?

Blindenführhunde, die eine sehbehinderte Person begleiten, sind immer vom Taxifahrer mitzunehmen. Es liegt im Ermessen des Taxifahrers, ob er, abgesehen hiervon auch andere Tiere mitnimmt.

Bargeldlose Fahrten

Firmenkunden bieten wir an, einmal im Monat abzurechnen.

Schriftliche Bestellungen können binnen 24 Std. angenommen und ausgeführt werden. Wir bestätigen Ihnen die Anfrage dann auf gleichem Weg und schicken Ihnen im Anschluss dann die Rechnung zur Begleichung zu.

Unser Fuhrpark für Ihre Auswahl

Skoda

Mercedes

Skoda

VW Bus für 8 Personen

VW Golf

Impressum

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Mühlweg 13
63825 Sommerkahl
Telefon
+49 6024-635185
Fax
+49 6024-635186
E-Mail:
info@taxi-kahlgrund.de
Inhaberin:
Frau Simone Franz
Rechtsform:
Einzelunternehmen
Zuständige Kammer:
IHK in Aschaffenburg
Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelung:
Taxitarifordnung Landratsamt Aschaffenburg

Unternehmen:

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